Vereinsmitglieder
Als Aktivmitglieder werden natürliche Personen aufgenommen, die sich durch persönliche Mitarbeit an der Verfolgung des Vereinszweckes beteiligen.
Aktivmitglieder sind angehalten, sich an den Tätigkeiten des Vereins aktiv zu beteiligen, die Interessen des Vereins nach Kräften zu wahren und seine Bestrebungen zu fördern, ohne Ansehen der Person Verletzten und Erkrankten freiwillig Erste Hilfe zu leisten und ihnen unterstützend beizustehen. Sie haben die von der Generalversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten.
Als Passivmitglieder gelten natürliche oder juristische Personen, welche sich an der Verfolgung des Vereinszweckes durch finanzielle Zuwendungen beteiligen.